
Heute verhandelt der 2. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) darüber, ob bereits der Besuch einer Internetseite mit kinderpornografischem Inhalt eine Straftat sei. Zwar gilt bisher ausdrücklich lediglich der Besitz entsprechender Dateien als strafbar, dennoch teilte die Hamburger Justiz mit, dass in der umstrittenen Frage eine Gesetzesentscheidung zu treffen sei. Nachdem ein Angeklagter vom Amtsgericht Hamburg-Harburg freigesprochen worden war, hatte die Staatsanwaltschaft eine Sprungrevision eingelegt, mit der sie direkt vor das letztinstanzliche Gericht gegangen war.
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